Häufige Fragen

Wie muss der Restmüll in der Restmülltonne bereitgestellt werden?

In die Restmülltonne gehören alle Abfälle, die nicht in die Papiertonne, die gelbe Verpackungstonne, die Glastonne oder Biotonne gehören und keine Schadstoffe sind. Außerdem sind flüssige, explosive Stoffe, Bauschutt und Erdaushub, Elektro- und Elektronikgeräte, Abfälle, die Gefahren für das Betriebspersonal, die Entsorgungsfahrzeuge oder -anlagen verursachen ausgeschlossen. Die Abfälle müssen so eingefüllt sein, dass sie bei der Leerung von selbst aus der Tonne fallen. Sie dürfen nicht eingepresst, verkantet oder eingeschlämmt werden.

Das maximale Füllgewicht darf 200 Kilogramm je Kubikmeter nicht übersteigen. Das bedeutet ein Maximalgewicht für

  • 1100-Liter-Restmüllcontainer von 220 Kilogramm
  • 660-Liter-Restmüllcontainer von 132 Kilogramm
  • 240-Liter-Restmülltonnen von 48 Kilogramm
  • 120-Liter-Restmülltonnen von 24 Kilogramm

Zuletzt aktualisiert am 05.05.2026

Tonne nicht geleert?